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Städtebauförderung

Von Stephan BeauVeröffentlicht am

In einem Satz

Mit der Städtebauförderung unterstützen Bund und Land Gemeinden dabei, ihren Ort und wichtige Einrichtungen zu erneuern – in der Regel tragen sie zwei Drittel der förderfähigen Kosten, die Gemeinde ein Drittel.

Ausführlich

Worum es geht: Bund und Länder haben ein gemeinsames Programm, mit dem sie Städte und Gemeinden beim Erneuern unterstützen – Ortskerne, öffentliche Gebäude, Plätze, Wege und Sportstätten. Gefördert wird nicht ein einzelnes Haus, sondern eine Gesamtmaßnahme für ein festgelegtes Gebiet, die über viele Jahre läuft.

Wie eine Gemeinde hineinkommt: Am Anfang untersucht die Gemeinde, wo es hakt, und schreibt ein Entwicklungskonzept: Was soll sich in den nächsten Jahren verändern, welche Maßnahmen gehören dazu und was kosten sie? Mit diesem Konzept wird sie ins Förderprogramm aufgenommen. Danach wird jede Maßnahme einzeln beantragt und bewilligt.

Wer was bezahlt: In der Regel tragen Bund und Land zusammen zwei Drittel der förderfähigen Kosten, die Gemeinde ein Drittel. Je nach Maßnahme kann der Anteil auch anders ausfallen. Und steigen die Baukosten, steigt auch das Drittel der Gemeinde.

Erst vorstrecken, dann erstattet: Das Fördergeld fließt nicht sofort. Bund und Land zahlen ihre Anteile nach und nach aus, oft deutlich nach den ersten Rechnungen. Bis dahin muss die Gemeinde auch diesen Teil vorstrecken, also zwischenfinanzieren – aus eigenen Mitteln oder mit Krediten. Im Haushalt müssen deshalb nicht nur der Eigenanteil, sondern zeitweise auch die Anteile von Bund und Land Platz haben.

Unser Beispiel: Mittelangeln ist mit einer Gesamtmaßnahme für Satrup in der Städtebauförderung. Grundlage ist ein Entwicklungskonzept von 2022, das auf etwa 15 Jahre angelegt ist. Beim neuen Feuerwehrgerätehaus in Obdrup sieht man die Aufteilung gut: Gesamtkosten rund 2,0 Mio. €, Eigenanteil der Gemeinde rund 667.000 € – ein Drittel. Im Haushalt 2026 sind die Investitionen der Gemeinde von rund 2,19 Mio. € vor allem solche Eigenanteile.