Schlüsselzuweisungen
In einem Satz
Schlüsselzuweisungen sind allgemeine Zahlungen des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich, die Gemeinden mit geringerer Steuerkraft mehr Geld bringen – frei verwendbar, ohne festen Zweck.
Ausführlich
Woher das Geld kommt: Das Land Schleswig-Holstein gibt über den kommunalen Finanzausgleich einen Teil seiner Einnahmen an Kreise und Gemeinden weiter. Den größten Teil davon bekommen die Gemeinden als Schlüsselzuweisungen. Sie sind nicht an einen Zweck gebunden – die Gemeinde kann damit Kita, Straßen oder Feuerwehr genauso bezahlen wie die Umlagen an Amt und Kreis.
Wie viel eine Gemeinde bekommt: Das Land vergleicht, was eine Gemeinde nach ihrer Einwohnerzahl ungefähr braucht, mit dem, was sie aus eigenen Steuern einnehmen kann. Je größer die Lücke, desto höher die Schlüsselzuweisung. Eine Gemeinde mit viel Gewerbesteuer bekommt also weniger, eine Gemeinde mit wenig eigener Steuerkraft mehr. Gerechnet wird mit den Steuereinnahmen aus einem zurückliegenden Zeitraum – eine hohe Gewerbesteuer heute wirkt sich deshalb erst in späteren Jahren auf die Schlüsselzuweisungen aus.
Unser Beispiel: In Mittelangeln sind die Schlüsselzuweisungen nach dem Anteil an der Einkommensteuer die zweitgrößte allgemeine Einnahme. 2024 kamen rund 2,41 Mio. € herein, 2025 rund 2,89 Mio. €. Für 2026 plant die Gemeinde mit rund 3,12 Mio. € – auch, weil das Land die Berechnung geändert hat. Dazu kommen die zentralörtlichen MittelZentralörtliche MittelZentralörtliche Mittel sind Zuweisungen des Landes an Orte, die Aufgaben für ihr Umland übernehmen – Mittelangeln erhält sie als Unterzentrum.Mehr dazu →, die Mittelangeln als Unterzentrum zusätzlich erhält.