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Einzelhandel Westerfeld – neuer REWE-Markt in Satrup

Zweiter Vollversorger im Gewerbegebiet an der Obdrupstraße

Worum geht es

Satrup bekommt einen zweiten Vollversorger: Im Gewerbegebiet Westerfeld, nördlich der Obdrupstraße am westlichen Ortsrand, soll direkt hinter dem bestehenden ALDI ein REWE-Markt entstehen. Im selben Bereich siedelt sich der Fachmarkt „Land und Freizeit“ an. Das Gelände ist bereits Gewerbegebiet; damit dort Einzelhandel zulässig wird, musste der Bebauungsplan Nr. 16 „Westerfeld“ geändert und ein Sondergebiet Einzelhandel festgesetzt werden – zusätzliche Flächen werden dafür nicht versiegelt. Parallel wurde der Flächennutzungsplan angepasst (20. Änderung).

Die Kosten der Planung trägt der Vorhabenträger; das hat die Gemeindevertretung im Juli 2024 in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt. Zur Planung gehört eine Wirkungsanalyse, die untersucht, wie sich der neue Markt auf die bestehende Versorgung im Ort auswirkt.

Das Verfahren lief gut zwei Jahre: Aufstellungsbeschluss am 19. März 2024, Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung im Juli 2024, frühzeitige Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit im Herbst 2025, Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss im Februar 2026 mit anschließender öffentlicher Auslegung. Am 9. Juni 2026 hat die Gemeindevertretung die Stellungnahmen abgewogen und die Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen – mit 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Das Vorhaben war im Ort nicht unumstritten; die Kritik drehte sich vor allem um die Frage, ob Satrup einen zweiten Vollversorger braucht.

Als Nächstes muss der Projektierer den Bauantrag einreichen. Danach folgen Baugenehmigung und Bau.

Kennzahlen

Satzungsbeschluss
09.06.2026, 13 Ja / 3 Nein / 2 Enthaltungen
Verfahrensbeginn
Aufstellungsbeschluss 19.03.2024
Lage
bestehendes Gewerbegebiet nördlich der Obdrupstraße
Fläche
keine zusätzliche Versiegelung laut Vorlage
Kosten für die Gemeinde
Planungskosten trägt der Vorhabenträger

Wie es dazu kam

  1. GemeindevertretungVorlage 17/0205

    Aufstellungsbeschluss 1. Änderung B-Plan 16 „Westerfeld" (TOP 10, 17/0205) + Beschlüsse zur frühzeitigen TöB-/Öffentlichkeitsbeteiligung – nach gescheitertem Vertagungsantrag (9 Ja/10 Nein/1 Enthaltung) in derselben Sitzung behandelt

    Ergebnis: beschlossen, 10 Ja/3 Nein/7 Enthaltungen (20 anwesend, Niederschrift bestätigt 09.10.2026)

  2. GemeindevertretungVorlage 17/0250

    Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur 1. Änderung B-Plan 16 „Westerfeld" (TOP 7, 17/0250)

    Ergebnis: beschlossen, 23 Ja/0 Nein/0 Enthaltungen (23 anwesend)

  3. GemeindevertretungVorlage 17/0269

    Städtebaulicher Vertrag „Westerfeld" – Kostenübernahme durch den Vorhabenträger, Erschließungsvertrag folgt separat (TOP 8, 17/0269)

    Ergebnis: beschlossen, 23 Ja/0 Nein/0 Enthaltungen (23 anwesend)

  4. Verwaltung

    Frühzeitige Unterrichtung der Behörden/TöB gem. § 4 (1) BauGB

    Ergebnis: durchgeführt

  5. Öffentlichkeit

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

    Ergebnis: durchgeführt

  6. Ausschuss für Planung, Infrastruktur und UmweltVorlage 17/0604

    Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss (Vorlage 17/0604)

    Ergebnis: Entscheidung (Empfehlung)

  7. GemeindevertretungVorlage 17/0604

    Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss (Vorlage 17/0604, TOP 13)

    Ergebnis: gefasst (Beschlussauszug im Dokument bestätigt)

  8. GemeindevertretungVorlage 17/0671

    TOP 11 (17/0671): 20. Änderung des Flächennutzungsplans – Auswertung der Stellungnahmen, abschließender Beschluss

    Ergebnis: beschlossen, 13 Ja/3 Nein/2 Enthaltungen

  9. GemeindevertretungVorlage 17/0670

    TOP 12 (17/0670): 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 „Westerfeld" – Auswertung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB

    Ergebnis: beschlossen, 13 Ja/3 Nein/2 Enthaltungen

Meine Position

(nur was hier steht, darf stephan-beau.de zeigen; Anmerkungen und der interne Steckbrief nie)

Text aus Stephans Interview-Antworten (B2), von Stephan freigegeben 10.10.2026 09:21 („spiegelt meine Meinung wider") – freigabe: ja für diesen Absatz.

Warum ich für den REWE-Markt bin

Ich halte Wettbewerb für wichtig – auch bei der Nahversorgung. Eine Gemeinde muss sich nicht auf einen einzigen Vollversorger festlegen und ihm damit den Vorzug geben. Was wir in Mittelangeln seit Jahren erleben: Viele kaufen außerhalb ein, in den Nachbarorten, und die Kaufkraft fließt ab. Mehr Auswahl vor Ort holt sie zurück – das ist für mich der Kern.

Dazu kommt ein zweiter Gedanke: Strategien von Handelsunternehmen ändern sich. Wer heute nur einen Vollversorger im Ort hat, hängt an dessen Entscheidungen – und steht im schlechtesten Fall irgendwann ohne da. Zwei Standbeine sind schlicht sicherer.

Der Beschluss war nicht einstimmig, und das ist in Ordnung. Der Streit drehte sich im Kern um die Frage, ob Satrup einen zweiten Vollversorger überhaupt braucht. Das kann man anders sehen als ich – Meinungen dürfen unterschiedlich sein.

Zur Nachbarschaft: Der Standort liegt im bestehenden Gewerbegebiet, für das es bereits ein Lärmgutachten gibt; die nächsten Wohnhäuser sind ein gutes Stück entfernt. Und ja, eine Lage in der Ortsmitte wäre schöner als am Ortsrand – nur gibt es sie nicht. Dafür hat der Standort einen Vorteil, den wir aus der Vergangenheit kennen: Als der ALDI noch neben EDEKA und Rossmann lag, hat sich gezeigt, wie gut so eine Kombination funktioniert – die Leute erledigen ihre Einkäufe in einem Rutsch. Genau das entsteht jetzt wieder, mit REWE direkt hinter dem ALDI.

Wie geht es weiter? Die Bauleitplanung ist beschlossen, der Projektierer muss den Bauantrag einreichen – dann kann es losgehen. Einen Zeitpunkt nenne ich bewusst nicht.

Meine Position ist klar: Ich stehe voll hinter dem REWE-Markt am Westerfeld.

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