beschlossen
Einzelhandel Westerfeld – neuer REWE-Markt in Satrup
Worum geht es
Satrup bekommt einen zweiten Vollversorger: Im Gewerbegebiet Westerfeld, nördlich der Obdrupstraße am westlichen Ortsrand, soll direkt hinter dem bestehenden ALDI ein REWE-Markt entstehen. Im selben Bereich siedelt sich der Fachmarkt „Land und Freizeit“ an. Das Gelände ist bereits Gewerbegebiet; damit dort Einzelhandel zulässig wird, musste der BebauungsplanBebauungsplanDer Bebauungsplan legt für ein bestimmtes Gebiet verbindlich fest, was dort gebaut werden darf – wie hoch, wie dicht, wo Straßen und Grünflächen liegen – und gilt als Satzung für alle.Mehr dazu → Nr. 16 „Westerfeld“ geändert und ein Sondergebiet Einzelhandel festgesetzt werden – zusätzliche Flächen werden dafür nicht versiegelt. Parallel wurde der FlächennutzungsplanFlächennutzungsplanDer Flächennutzungsplan zeigt für das ganze Gemeindegebiet, wofür Flächen langfristig vorgesehen sind – Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Grün – und ist die Grundlage für jeden Bebauungsplan.Mehr dazu → angepasst (20. Änderung).
Die Kosten der Planung trägt der Vorhabenträger; das hat die Gemeindevertretung im Juli 2024 in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt. Zur Planung gehört eine Wirkungsanalyse, die untersucht, wie sich der neue Markt auf die bestehende Versorgung im Ort auswirkt.
Das Verfahren lief gut zwei Jahre: Aufstellungsbeschluss am 19. März 2024, Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung im Juli 2024, frühzeitige Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit im Herbst 2025, Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss im Februar 2026 mit anschließender öffentlicher Auslegung. Am 9. Juni 2026 hat die Gemeindevertretung die Stellungnahmen abgewogen und die Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen – mit 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Das Vorhaben war im Ort nicht unumstritten; die Kritik drehte sich vor allem um die Frage, ob Satrup einen zweiten Vollversorger braucht.
Als Nächstes muss der Projektierer den Bauantrag einreichen. Danach folgen Baugenehmigung und Bau.
Kennzahlen
- 09.06.2026, 13 Ja / 3 Nein / 2 Enthaltungen
- Aufstellungsbeschluss 19.03.2024
- bestehendes Gewerbegebiet nördlich der Obdrupstraße
- keine zusätzliche Versiegelung laut Vorlage
- Planungskosten trägt der Vorhabenträger
Wie es dazu kam
Jede Station mit Gremium, Datum und Vorlagen-Nummer.
- Gemeindevertretung
Aufstellungsbeschluss 1. Änderung B-Plan 16 „Westerfeld" (TOP 10, 17/0205) + Beschlüsse zur frühzeitigen TöB-/Öffentlichkeitsbeteiligung – nach gescheitertem Vertagungsantrag (9 Ja/10 Nein/1 Enthaltung) in derselben Sitzung behandelt
- Gemeindevertretung
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur 1. Änderung B-Plan 16 „Westerfeld" (TOP 7, 17/0250)
- Gemeindevertretung
Städtebaulicher Vertrag „Westerfeld" – Kostenübernahme durch den Vorhabenträger, Erschließungsvertrag folgt separat (TOP 8, 17/0269)
- Verwaltung
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden/TöB gem. § 4 (1) BauGB
- Öffentlichkeit
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Ausschuss für Planung, Infrastruktur und Umwelt
Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss (Vorlage 17/0604)
- Gemeindevertretung
Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss (Vorlage 17/0604, TOP 13)
- Gemeindevertretung
TOP 11 (17/0671): 20. Änderung des Flächennutzungsplans – Auswertung der Stellungnahmen, abschließender Beschluss
- Gemeindevertretung
TOP 12 (17/0670): 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 „Westerfeld" – Auswertung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
Meine Position
(nur was hier steht, darf stephan-beau.de zeigen; Anmerkungen und der interne Steckbrief nie)
Text aus Stephans Interview-Antworten (B2), von Stephan freigegeben 10.10.2026 09:21 („spiegelt meine Meinung wider") – freigabe: ja für diesen Absatz.
Warum ich für den REWE-Markt bin
Ich halte Wettbewerb für wichtig – auch bei der Nahversorgung. Eine Gemeinde muss sich nicht auf einen einzigen Vollversorger festlegen und ihm damit den Vorzug geben. Was wir in Mittelangeln seit Jahren erleben: Viele kaufen außerhalb ein, in den Nachbarorten, und die Kaufkraft fließt ab. Mehr Auswahl vor Ort holt sie zurück – das ist für mich der Kern.
Dazu kommt ein zweiter Gedanke: Strategien von Handelsunternehmen ändern sich. Wer heute nur einen Vollversorger im Ort hat, hängt an dessen Entscheidungen – und steht im schlechtesten Fall irgendwann ohne da. Zwei Standbeine sind schlicht sicherer.
Der Beschluss war nicht einstimmig, und das ist in Ordnung. Der Streit drehte sich im Kern um die Frage, ob Satrup einen zweiten Vollversorger überhaupt braucht. Das kann man anders sehen als ich – Meinungen dürfen unterschiedlich sein.
Zur Nachbarschaft: Der Standort liegt im bestehenden Gewerbegebiet, für das es bereits ein Lärmgutachten gibt; die nächsten Wohnhäuser sind ein gutes Stück entfernt. Und ja, eine Lage in der Ortsmitte wäre schöner als am Ortsrand – nur gibt es sie nicht. Dafür hat der Standort einen Vorteil, den wir aus der Vergangenheit kennen: Als der ALDI noch neben EDEKA und Rossmann lag, hat sich gezeigt, wie gut so eine Kombination funktioniert – die Leute erledigen ihre Einkäufe in einem Rutsch. Genau das entsteht jetzt wieder, mit REWE direkt hinter dem ALDI.
Wie geht es weiter? Die Bauleitplanung ist beschlossen, der Projektierer muss den Bauantrag einreichen – dann kann es losgehen. Einen Zeitpunkt nenne ich bewusst nicht.
Meine Position ist klar: Ich stehe voll hinter dem REWE-Markt am Westerfeld.