beschlossen
Notstromversorgung der Feuerwehrgerätehäuser
Worum geht es
Die SPD-Fraktion hat beantragt, alle Feuerwehrgerätehäuser der Gemeinde so auszustatten, dass sie bei einem Stromausfall unabhängig bleiben, etwa mit Photovoltaik und Batteriespeicher. Die Verwaltung hat das am Beispiel eines Gerätehauses durchgerechnet. Ergebnis: Eine große Lösung mit Photovoltaik und Speicher trägt sich wirtschaftlich nicht. Stattdessen wird eine Grundversorgung mit Notstromaggregaten vorbereitet; das geplante neue Gerätehaus für Satrup und Esmark-Rehberg soll als künftig voll versorgter Hauptstandort eingeplant werden. Die Gemeindevertretung hat diesem Weg im Oktober 2026 einstimmig zugestimmt.
Wie es dazu kam
Jede Station mit Gremium, Datum und Vorlagen-Nummer.
- Gemeindevertretung
SPD-Antrag „Autarkie der Feuerwehrgerätehäuser“ (17/0648): Verwaltung prüft die Machbarkeit mit belastbaren Zahlen
- Ausschuss für Planung, Infrastruktur und Umwelt
Vorberatung „Autarkie der Feuerwehrgerätehäuser“ (17/0695): Eine große Lösung mit Photovoltaik und Speicher trägt sich nicht; stattdessen Grundversorgung mit Aggregaten vorbereiten, Neubau als künftig voll versorgter Hauptstandort
- Gemeindevertretung
Autarkie der Gerätehäuser (17/0695): Prüfergebnis zur Kenntnis genommen; die Verwaltung bereitet mit der Wehrführung eine Grundversorgung mit Notstromaggregaten vor, der Neubau wird als künftig voll versorgter Hauptstandort einbezogen
Meine Position
Die SPD hat eine berechtigte Frage gestellt: Was passiert mit unseren Gerätehäusern, wenn der Strom ausfällt?
Eindeutig ist am Prüfergebnis nur eines: Eine große Lösung mit Photovoltaik und Speicher rechnet sich wirtschaftlich nicht. Aber darum geht es aus meiner Sicht nicht allein. Es geht auch darum, dass die Gemeinde einen Beitrag zur Energiewende leistet und unabhängiger von fossilen Brennstoffen wird. Eine Versorgung über Sonnenstrom halte ich dafür für sinnvoll, und ich würde es begrüßen, wenn wir diesen Weg gehen.
Dazu kommt: Für Neubauten ist das ohnehin vorgeschrieben. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes verlangt seit 2023, dass neue Nichtwohngebäude – und dazu zählt ein Feuerwehrgerätehaus – mit Photovoltaik ausgestattet werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn der wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig wäre. Die Frage ist beim Neubau also nicht, ob Solarstrom aufs Dach kommt, sondern wie viel davon wir für die Versorgung im Ernstfall nutzen.
Ob sich das Nachrüsten der bestehenden Gerätehäuser lohnt, kann man offen diskutieren. Auf ein neues Gerätehaus gehört es aus meiner Sicht aber auf jeden Fall.